Der Ortsbeirat wird nach der Festlegung des Brandenburgischen Kommunalwahlengesetzes gewählt. Er besteht aus 3 Anwohnern Mallnow’s.
Sein Handlungsspielraum ist im §9 der Hauptsatzung der Stadt Lebus festgelegt. Diese wählen aus ihrer Mitte den Ortsvorsteher und desen Stellvertreter.
Der Ortsvorsteher ist gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates und hat das Recht auf Anhörung und Teilnahme an wichtigen Ausschlüssen sowie den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.
Der Ortsbeirat entscheidet über:
- Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.
- Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen
- Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.
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